Sozialkonzept der Luitpoldschule

Ziel:

Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört lernen zu dürfen.

Jede Lehrkraft hat das Recht ungestört unterrichten zu dürfen.

Jeder hat das Recht, respektvoll behandelt zu werden.

Umsetzung ab dem Schuljahr 19/20

Ab dem Schuljahr 2019/2020 steht uns ein Raum als Time-out-Raum zur Verfügung.

  1. Schülerinnen und Schülern wird deutlich erklärt, welche Regeln gelten, um Schülern/Schülerinnen und Lehrkräften ungestörten Unterricht zu ermöglichen. Einheitliche Regeln können vorgegeben werden, sind aber nicht vorgesehen.
  2. Bei Störungen im Unterricht werden klare, einheitliche Schritte vorgegeben.
  3. Der Schüler verlässt auf eigenen Wunsch oder wegen wiederholtem störenden Verhalten den Unterricht und wird von einem Mitschüler in den Time-out-Raum gebracht.
  4. Im Time-out-Raum denkt der/die Schüler/in über das Fehlverhalten nach, reflektiert und erstellt einen eigenen Plan, um sein/ihr Verhalten zu ändern.
  5. Bei ausreichender Reflexion kehrt der Schüler/die Schülerin in den Unterricht zurück.
  6. Am nächstmöglichen Zeitpunkt bespricht der Lehrer/die Lehrerin mit dem Schüler/der Schülerin den Reflexionsbogen.
  7. Der Reflexionsbogen wird in den Schülerbeobachtungen abgeheftet. Nach dreimaliger Wiederholung werden die Eltern zum Gespräch mit der Klassenleitung und mit der Schulleitung gebeten.