Hinweise zur ESIS-Nutzung

Wenn Sie ein Infoschreiben der Schule per E-Mail erhalten, werden Sie in der Regel von Ihrem E-Mail- Programm aufgefordert, eine Lesebestätigung an die Luitpoldschule zurückzusenden. Sobald diese Aufforderung erscheint, brauchen Sie nur auf „O.K.“ klicken und das Rundschreiben ist somit rückbestätigt. Falls Ihr E-Mail-Programm Sie nicht zu solch einer Lesebestätigung auffordert, so schicken Sie die E-Mail über die Schaltfläche „Antworten“ und „Senden“ einfach unverändert an ESIS zurück. Dabei wird lediglich eine Kopie der E-Mail gesendet, die Originalnachricht verbleibt dabei in Ihrem Postfach. ESIS bewertet eine zurückgesendete E-Mail ebenfalls als Empfangsbestätigung.

Lesen Sie bitte alle Mails bzw. die Rundschreiben sorgfältig durch. Sollte sich am Ende des Rundschreibens ein Rücklaufzettel befinden, bei dem eine Entscheidung notwendig ist (z.B. Wahlpflichtfach, etc.), dann leiten Sie bitte den ausgedruckten Abschnitt über Ihr Kind an den Klassenleiter zurück. Bei den meisten Mails wird aber nur eine Bestätigung über die Kenntnisnahme gefordert. Diese brauchen Sie nicht auszudrucken und zurückzugeben, sondern hier reicht die elektronische Rückbestätigung, die somit Ihre Unterschrift ersetzt.

Sollten Sie eine E-Mail-Adresse bei gmx.de, web.de oder googlemail.com besitzen, dann bitten wir Sie, die ESIS-Absender-Adresse der Luitpoldschule (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Ihre Liste der „vertrauenswürdigen Adressen" bzw. „Freunde" einzutragen und in Ihr Adressbuch zu übernehmen, damit ESIS-Mails nicht als SPAM (Werbemüll) klassifiziert werden. Wie Sie dies vornehmen können, lesen Sie auf unserer Homepage bei ESIS unter „häufig gestellte Fragen“ nach.

Eltern mit Kindern in unterschiedlichen Jahrgangsstufen erhalten die Informationen nur einmal, wenn es beide Kinder betrifft.

Zuletzt machen wir Sie darauf aufmerksam, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, den elektronischen Elternbrief persönlich zu empfangen und selbst die elektronische Rückbestätigung vorzunehmen, da diese Ihre Unterschrift zur Kenntnisnahme ersetzt.